Honorare
Als international tätige Kanzlei ist uns Kostentransparenz besonders wichtig. Unsere Mandant:innen sollen jederzeit wissen, was auf sie zukommt – ganz ohne böse Überraschungen.
Die Vergütung unserer anwaltlichen Leistungen richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder – sofern gewünscht – nach individuell vereinbarten Stundensätzen oder Pauschalen.
In Gerichtsverfahren müssen wir uns an den Rechtsgrundsatz halten, mindestens die im deutschen Recht vorgesehenen Sätze für Anwaltsgebühren in Rechnung zu stellen.
Das deutsches Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gilt stillschweigend, wenn wir keine Einigung erzielen.
Was uns wichtig ist:
- Faire und nachvollziehbare Honorargestaltung
- Keine versteckten Kosten
- Individuelle Lösungen je nach Mandat und Bedarf
Abrechnungsmöglichkeiten im Überblick
1. Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Das RVG legt gesetzlich fest, wie sich die Vergütung in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten berechnet – abhängig vom Gegenstandswert.
2. Stundensatz-Vereinbarung
Für komplexere oder internationale Sachverhalte, z. B. grenzüberschreitende Beratung, vereinbaren wir oft einen
individuellen Stundensatz. Dieser wird im Vorfeld transparent mittels einer Honorarvereinbarung festgelegt.
3. Pauschalhonorar
In geeigneten Fällen (z. B. Vertragsprüfung, einmalige Beratung) bieten wir ein
Festpreisangebot an. Damit wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen – ganz ohne Risiko.
4. Prozesskosten- oder Beratungshilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf
Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Wir prüfen gern für Sie, ob diese Möglichkeit besteht.
Anwaltskosten mit und ohne Rechtsschutzversicherung
Gemeinsam finden wir den für Sie günstigsten Weg zum Erfolg!
Sprechen Sie uns einfach an – wir erstellen Ihnen gern ein maßgeschneidertes Angebot.